Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen und schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltungsgemeinschaft fristgerecht einzureichen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen und schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltungsgemeinschaft fristgerecht einzureichen.