Verbot der Wasserentnahme aus Bächen

  • Gültig ab26.03.26
  • Gültig bis30.09.26

Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und historisch niedriger Pegelstände ist die Wasserentnahme aus öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft bis auf Widerruf strengstens untersagt.