Die Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr wurde durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr wurde durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.