Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und historisch niedriger Pegelstände ist die Wasserentnahme aus öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft bis auf Widerruf strengstens untersagt.
Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und historisch niedriger Pegelstände ist die Wasserentnahme aus öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft bis auf Widerruf strengstens untersagt.