Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und historisch niedriger Pegelstände ist die Wasserentnahme aus öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft bis auf Widerruf strengstens untersagt.
Bekanntmachungen
Verbot der Wasserentnahme aus Bächen
- Gültig ab
- Gültig bis
