Im Zuständigkeitsbereich des Kehrbezirks 4 kümmert sich Herr Klein um die vorschriftsmäßige Abnahme von neu errichteten oder geänderten Feuerungsanlagen. Vor der ersten Inbetriebnahme prüft er die korrekte und brandsichere Ausführung der Installationen. Darüber hinaus reinigt er gewerbliche Dunstabzugsanlagen und berät Gastronomiebetriebe ausführlich hinsichtlich des vorbeugenden und wichtigen betrieblichen Brandschutzes.