Die Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr wurde durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Gültig ab
- Gültig bis

