Reinigung der öffentlichen Gehwege

  • Gültig ab26.03.26
  • Gültig bis31.10.26
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Wir erinnern alle Grundstückseigentümer an ihre satzungsgemäße Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der anliegenden Gehwege. Dazu gehört auch das Entfernen von Unkraut und überhängenden Sträuchern.