Bekanntmachung der Haushaltssatzung

  • Gültig ab26.03.26
  • Gültig bis26.03.26
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Die Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr wurde durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.