Wir erinnern alle Grundstückseigentümer an ihre satzungsgemäße Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der anliegenden Gehwege. Dazu gehört auch das Entfernen von Unkraut und überhängenden Sträuchern.
Bekanntmachungen
Reinigung der öffentlichen Gehwege
- Gültig ab
- Gültig bis

