Wir erinnern alle Grundstückseigentümer an ihre satzungsgemäße Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der anliegenden Gehwege. Dazu gehört auch das Entfernen von Unkraut und überhängenden Sträuchern.
Wir erinnern alle Grundstückseigentümer an ihre satzungsgemäße Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der anliegenden Gehwege. Dazu gehört auch das Entfernen von Unkraut und überhängenden Sträuchern.